OTM Metallwaren GmbH

Wir fertigen Ihre Präzisionsteile.

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeines

Für Angebote, Aufträge und sonstige Rechtsgeschäfte mit unseren Kunden gelten die nachstehenden Bedingungen. Etwaige Einkaufsbedingungen unserer Kunden haben auch dann keine Gültigkeit, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Mündliche und telefonische Abmachungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.


Angebote und Preise

Angebote und Preise sind freibleibend. Preisänderungen infolge Material- und  Kostenverteuerungen oder Ermäßigungen behalten wir uns ausdrücklich vor. Zur Berechnung gelangen unsere am Tage der Lieferung gültigen Preise. Die Rechnung erfolgt in Euro. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Warenwert nicht enthalten, sie wird gesondert in Rechnung gestellt. Unsere Preise gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung.


Abrufaufträge

Wir sind berechtigt, das Material für den gesamten Auftrag zu beschaffen und die gesamte Bestellmenge sofort zu fertigen. Etwaige Änderungswünsche des Kunden können deshalb nach Auftragserteilung nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart wurde. Ein Abrufauftrag hat eine Laufzeit von längstens 1 Jahr.


Versand

Die Wahl der Versandart behalten wir uns vor, wenn der Kunde keine entsprechenden Vorschriften in seiner Bestellung gemacht hat. Die Ware reist auf Rechnung und Gefahr des Empfängers.


Verpackung

Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.


Erfüllungsort

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Zeulenroda. Gerichtsstand auf für Wechsel oder Schecks ist das Amtsgericht Greiz.


Zahlungsbedingungen

Barzahlung innerhalb 30 Tagen nach Versand- und Rechnungsdatum netto, oder innerhalb 10 Tagen mit 2% Skonto. Die Zahlung ist für uns völlig verlustfrei zu leisten. Für  Verzugszeiten berechnen wir Verzugszinsen in Höhe der zur Zeit üblichen Bankzinsen für Kontokorrentkredite, zumindest jedoch 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zzgl. Mehrwertsteuer. Die Hereinnahme von Wechseln erfolgt erst dann als Barzahlung, wenn diese eingelöst sind. Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden.


Kreditfähigkeit des Käufers

Kommt ein Kunde mit einer Zahlung in Verzug oder gestaltet sich nach Vertragsabschluß seine Vermögenslage ungünstig, werden sofort alle offenen Forderungen zur Zahlung fällig. Dies trifft auch auf Wechselzahlungen zu. Für diesen Fall behalten wir und das  Rücktrittsrecht von laufenden Verträgen vor, oder sind berechtigt, nur gegen  Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung zu liefern.


Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung unser Eigenturm. Die Ware geht erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus unseren Warenlieferungen getilgt hat. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderungen. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im gewöhnliche Geschäftsgang unter Eigentumsvorbehalt zu veräußern. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung unserer Ware mit anderen, nicht von uns gelieferten, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Anteilen zu. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung sind dem Käufer untersagt. Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte, hat der Käufer uns unverzüglich zu benachrichtigen.


Mängelrügen

Mängelrügen sind nur innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Ware zulässig. Nach dieser Frist gilt die Lieferung als bedingungslos ausgeführt. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Käufer nur Anspruch auf kostenlose Ersatzlieferung. Die beanstandete Ware ist an uns zurück zu liefern. Weitere Ansprüche, insbesondere Ansprüche wegen Folgeschäden jeglicher Art, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Beanstandungen berechtigen nicht zur Änderung der vereinbarten Zahlungsbedingungen oder gar zu einer Verzögerung der Zahlung.


Lieferfristen

Lieferfristen sind maßgebend für den Zeitpunkt der Lieferung. Sie gelten nur ungefähr. Wird die Lieferfrist nicht eingehalten, dann haben wir Anspruch auf Setzung einer angemessenen Nachfrist. Unvorhersehbare Ereignisse (Streik, Aussperrung, höhere Gewalt, etc.), die außerhalb unseres Willens liegen und die wir nicht abwenden können, gleichwohl ob sie uns direkt oder indirekt betreffen, berechtigen uns, die Lieferfristen angemessen zu verlängern oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer kann bei verzögerter Lieferung, unbeschadet der Ursache, nicht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung bestehen. Es sind auch keine Ansprüche auf Verspätungsschäden anzumelden.

Es gilt für alle Vereinbarungen deutsches Recht. Die Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten ab 01.01.2001.


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